Ausnahmen der Nutzung – UB Basel & ZB und UB Zürich (LinkedIn-Beitrag)

Ausnahmen sind im Bibliothekswesen nicht wegzudenken und in den unterschiedlichsten Formen zu finden.

Um den privaten Wissensdurst in einer anderen Angelegenheit zu stillen, bin ich die vergangenen Tage digital im schweizerischen Bibliothekswesen unterwegs gewesen.

Hierbei fiel mir im Hinblick auf eine Ausleihe die UB Basel ins Auge.

Neben der – für eine wissenschaftliche Bibliothek nicht ungewöhnlichen (aber immer diskutablen) – geografische Eingrenzung im Hinblick auf die Nutzung (hier: Ausleihe nach Hause nur für Personen mit Schweizer Haupt-/Zweitwohnsitz), kennt die Universitätsbibliothek Basel hierfür eine erwähnenswerte Ausnahme:

Die Erlaubnis einer Ausleihe für „grenznahe Nutzende“.

Grenznahe Nutzende werden hierbei als Interessierte definiert, welche den Haupt-/Zweitwohnsitz in der badischen oder elsässischen Region haben (Achtung: Württemberger ausgeschlossen!).

Weitere Ausnahmen für „grenznahe Nutzende“ können auch für die Ausleihe selbst gelten.

Die Zentralbibliothek sowie die Universitätsbibliothek Zürich beschränken die Ausleihe von Medien auf bis zu 500 gleichzeitig bei Personen mit Wohnsitz im grenznahen Ausland (hier: <100 km).

Personen mit einem Wohnsitz im Ausland werden zusammen nur 5 Medien gleichzeitig gestattet.

Weitere Informationen:

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