Eine reine Online-Registrierung bietet die Stadtbibliothek Unna nicht an. Der Bibliotheksausweis muss nach Absenden des digitalen Anmeldeformulars persönlich abgeholt werden.
Über FragdenStaat habe ich die Gründe hierfür erfragt und mich dabei auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) berufen.
Zwar kann aus dem OZG kein Anspruch auf eine Online-Registrierung hergeleitet werden und die Beantragung eines Bibliotheksausweises fällt nicht unter § 1 des BFSG, jedoch sollte eine vollständige Verweigerung einer Registrierung aus der Ferne in einer zunehmend digitalen Gesellschaft und angesichts des Abbaus von Barrieren für Menschen mit Einschränkungen überdacht werden.
Die Stadt Unna ist sich ihrer Verpflichtungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bewusst. Sie arbeitet kontinuierlich daran, die entsprechenden Anforderungen im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten umzusetzen.
Eine Erweiterung des bestehenden Serviceangebots um digitale Registrierungsmöglichkeiten ist grundsätzlich geplant und wird derzeit konzeptionell vorbereitet.
Anfrage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliothek-unna-fehlende-digitale-registrierungsmoeglichkeiten-und-unzureichender-barrierefreiheit-gemaess-ozg-und-bfsg/ (Abgerufen am: 07.02.2026)
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