Die Stadtbücherei Zweibrücken bietet keine Online-Registrierung an.
Über FragdenStaat habe ich die Gründe hierfür erfragt und mich dabei auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) berufen.
Zwar kann aus dem OZG kein Anspruch auf eine Online-Registrierung hergeleitet und die Beantragung eines Bibliotheksausweises fällt nicht unter § 1 des BFSG, jedoch sollte eine vollständige Verweigerung einer Registrierung aus der Ferne in einer zunehmend digitalen Gesellschaft und angesichts des Abbaus von Barrieren für Menschen mit Einschränkungen überdacht werden.
Die Verwaltung begrüßt eine Digitalisierungsmöglichkeit in diesem Antragsbereich durchaus. Die Bücherei, der Digitalisierungsbeauftragte wie auch die Behindertenbeauftragten werden sich der Thematik annehmen und eine Umsetzung anstreben, welche dann selbstverständlich auch eine Änderung der Benutzungsordnung zur Folge hätte hinsichtlich der Anmeldung eines Benutzerausweises.
Anfrage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbuecherei-zweibruecken-fehlende-digitale-registrierungsmoeglichkeiten-und-unzureichender-barrierefreiheit-gemaess-ozg-und-bfsg/ (Abgerufen am: 11.01.2026)
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