Die Stadtbibliothek Leverkusen bietet keine Online-Registrierung an.
Über FragdenStaat habe ich die Gründe hierfür erfragt und mich dabei auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) berufen.
Zwar kann aus dem OZG kein Anspruch auf eine Online-Registrierung hergeleitet werden und die Beantragung eines Bibliotheksausweises fällt nicht unter § 1 des BFSG, jedoch sollte eine vollständige Verweigerung einer Registrierung aus der Ferne in einer zunehmend digitalen Gesellschaft und angesichts des Abbaus von Barrieren für Menschen mit Einschränkungen überdacht werden.
Die Stadtbibliothek Leverkusen ist in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Digitalisierung bestrebt, schnellstmöglich einen barrierearmen, ortsunabhängigen digitalen Anmeldeprozess für Personen innerhalb und außerhalb des Einzugsgebietes zu ermöglichen.
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) schließt sich die Stadtverwaltung Leverkusen den sogenannten Einer-für-Alle-Diensten (EfA-Dienste) an. Für den Bereich Bibliothekswesen steht in Nordrhein-Westfalen jedoch kein zentraler EfA-Dienst zur Verfügung.
Die Stadtbibliothek befindet sich derzeit im Prozess der Anschaffung eines neuen Fachverfahrens, das einen Online-Dienst umfassen wird. Bei der Auswahl und Einführung des Fachverfahrens werden die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) berücksichtigt.
Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbibliothek-leverkusen-fehlende-digitale-registrierungsmoeglichkeiten-und-unzureichender-barrierefreiheit-gemaess-ozg-und-bfsg/ (Abgerufen am: 22.11.2025)
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