Einführung von Archivgebühren in Starnberg

Einen Versuch meinerseits zu ermitteln, welche Archive Archivgebühren abschaffen oder in der jüngsten Vergangenheit bereits abgeschafft haben, im Zuge der Einführung von Archivgebühren in Starnberg.

Auf die Einführung in Starnberg wurde ich via Archivalia (Klaus Graf (13. Juli 2024). Starnberg führt Archivgebühren ein. Archivalia.) aufmerksam.

Das Thema werde ich weiterhin verfolgen und diesen Beitrag laufend ergänzen.

[03.03.2025] Via Mail erhielt ich die Rückmeldung, dass im Stadtarchiv Münster die Nutzung, ebenso wie die Beratung und die Nutzung des „Scan-on-Demand-Services“ kostenlos (Voraussetzung: Digitalisate können online gestellt und so von jedem nachgenutzt werden) ist.

Satzung für das Stadtarchiv Münster einschließlich Benutzungs- und Gebührenordnung:

https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/47.01 (Abgerufen am: 07.03.2025)

[31.10.2024] Von Seiten des Stadtarchivs Neuss erhielt ich die Rückmeldung, dass Überlegungen im Raum stehen, die veraltete Gebührensatzung zu überarbeiten.

Posten werden in der bisher gültigen Fassung darin aufgeführt, welche nicht mehr angeboten werden. Gebühren für Kopien sind zudem nicht mehr zeitgemäß.

Der sich in Grenzen haltende Arbeitsaufwand bei der Zurverfügungstellung von bereits digital vorliegendem Archivgut soll sich ebenfalls in der neuen Fassung niederschlagen.

Daneben wurde ich neben weiteren Archiven mit verschlankten Entgeltordnungen auf das Historische Archiv der Stadt Köln hingewiesen, welche die erste halbe Stunde gratis recherchiert.

Entgeltordnung des Historischen Archivs der Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/20120327_entgeltordnung.pdf (Abgerufen am: 01.03.2025)

In seiner neuen Satzung hebt das Stadtarchiv Meerbusch die kostenfreie Nutzung des Stadtarchivs hervor. Daneben verweist es auf die Abrechnung nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt. Diese beinhaltet aber keine Recherchegebühr.

„Die Benutzung des Stadtarchivs und die Inanspruchnahme seines Auskunfts- und Benutzerdienstes sind unentgeltlich.“ Weitere Informationen: Das Stadtarchiv.

[24.10.2024]

Archiv Grünes Gedächtnis der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin

„Für das Archiv Grünes Gedächtnis (Parteiarchiv Bündnis 90/Die Grünen sowie Archiv der Neuen Sozialen Bewegungen) wurden schon vor geraumer Zeit so gut wie alle Gebühren abgeschafft. Für Recherchen gab es noch nie Gebühren, doch auch für die Bereitstellung von Reproduktionen (erfolgt ausschließlich digital) wurden die Gebühren abgeschafft, da der Verwaltungsaufwand für die Kasse unverhältnismäßig groß war. Um übermäßiges Scannen und damit eine übermäßige Belastung des Personals (alle Scans werden schließlich durchgesehen und geschwärzt) zu verhindern, gilt eine Obergrenze von 100 Seiten je Nutzer*in je Nutzungstag. Die Scans fertigen die Nutzer*innen selbst im Lesesaal mit von uns bereitgestellten Endgeräten. Derzeit werden nur noch für die kommerzielle Nutzung von Bild-, Ton- und Videomaterial, an dem das Archiv die Rechte hält, Gebühren erhoben.“

Waldshut-Tiengen und Uhldingen

[…] „[In] der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen, erhebt der Stadtarchivar keine Gebühren und es gibt dort auch keine eigene Gebührenordnung des Archivs […] Auch in der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen, beantworte ich Anfragen kostenlos. Die Kunden freuen sich jeweils über diesen Service und nehmen die Gemeinde dadurch positiv wahr.“

Stadtarchiv Starnberg

Den Grund – außerhalb des verfügbaren Presseartikels (Details siehe unten) – habe ich via fragdenstaat angefragt.

Anfrage vom 17.07.2024: Einführung Archivgebühren – FragDenStaat

Antwort der Stadtverwaltung Starnberg vom 18.07.2024:

„[…] der Stadtrat der Stadt Starnberg hat die Verwaltung beauftragt, die Deckungsgrade der Kultureinrichtungen zu erhöhen. Daher wurde analog zu vielen anderen Archiven eine Gebührensatzung für das Stadtarchiv ausgearbeitet und vom Stadtrat beschlossen, die im Übrigen viele Ausnahmen für beispielsweise Heimat- oder Familienforscher vorsieht.“

Für einen Rechercheeinstieg zu diesem Artikel habe ich den Verband deutscher
Archivarinnen und Archivare (VdA) angefragt.

Für eine Beantwortung der Frage, ob Archive bekannt seien, welche derzeit planen in Teilen oder gar in Gänze Archivgebühren abzuschaffen oder diese bereits abgeschafft haben, wurde ich an die Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder (KLA) sowie an die Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag (BKK) verwiesen.

Bisher habe ich noch keine Rückmeldung hierzu erhalten.

Währenddessen wurde ich darauf hingewiesen, dass das Stadtarchiv Leipzig die Gebühren umgeschichtet hat. Entgelte für Einsichtnahme, Forschungssaalnutzung und Veröffentlichung von Archivgut wurden dabei ganz abgeschafft.

[Leipzig] Stadtarchiv: Kostenfreier Zugang und mehr digitales Archivgut vom 16.11.2020

https://www.leipzig.de/newsarchiv/news/stadtarchiv (Abgerufen am: 28.07.2024)

„Die Nutzung der Dienste des Stadtarchivs soll künftig überwiegend kostenlos möglich sein. Dafür wird die Gebührensatzung des Archivs zum 1. Januar 2021 vereinfacht, die Entgelte für Einsichtnahme, Forschungssaalnutzung und Veröffentlichung von Archivgut werden dabei ganz abgeschafft.“

„Im Zeitalter von Open Data und Fake News sind Gebühren für gemeinfreie Informationen ein Anachronismus, der dem Wunsch nach bürgerschaftlichem Engagement und Partizipation entgegensteht“, sagt Dr. Michael Ruprecht.“

[merkur] „Neuer Beschluss: Im Stadtarchiv kostet einiges künftig Geld“ vom 12.07.2024

https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/neuer-beschluss-im-stadtarchiv-kostet-einiges-kuenftig-geld (Abgerufen am: 28.07.2024)

„Für die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Auskünfte, die Erstellung von Gutachten oder sonstiger fachspezifischer Äußerungen und Tätigkeiten berechnet das Archiv künftig 50 Euro pro angefangener halber Stunde Zeitaufwand – den Betrag hatte Thomas Beigel (CSU) vorgeschlagen, nachdem die Verwaltung zunächst 40 Euro genannt hatte. Auch weitere Dienstleistungen müssen bezahlt werden, zum Beispiel das Scannen von Unterlagen (ein Euro pro Seite) oder das Anfertigen einer beglaubigten Kopie einer Personenstandsurkunde (zwölf Euro).“

Ausnahmen:

„Allerdings gibt es eine weit gefasste Ausnahme von der 50-Euro-Regel, nämlich „bei einfachen mündlichen und schriftlichen Auskünften ohne Hinzuziehung oder Vorlage von Archivgut sowie bei nachweisbar wissenschaftlichen, heimatkundlichen oder unterrichtlichen Recherchen im Zuge der Erteilung einer einfachen Erstauskunft“, wie es in der Satzung heißt.

Im Klartext: Schüler oder auch private Ahnenforscher sind außen vor, was das Bezahlen angeht – im Gegensatz zu einer anderen Gruppe von Archivnutzern.“

[…]

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